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Aktienrecht

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei sind wir auch im Aktienrecht umfassend tätig. Dies beginnt bei der Gründung von Aktiengesellschaften und setzt sich mit der laufenden Beratung der Vorstände, des Aufsichtsrats oder einzelner Aktionäre fort. Wir beraten bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen und vertreten Aktiengesellschaften oder Aktionäre bei der Abwehr bzw. Initiierung von Aktionärsklagen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung von Vorständen zu Fragen des Anstellungsvertrages, des sich daraus ergebenden Pflichtenkreises und der möglichen Haftung.


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