Arbeitsrecht
Im Bereich des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten wir umfassend im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Änderung von Arbeitsverträgen, dem Kündigungsschutzrecht und dem Recht der betrieblichen Altersversorgung. Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir insbesondere mit Fragestellungen aus dem Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes befasst.