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Enteignungs- und Umlegungsrecht

Das Grundgesetz lässt zum Wohle der Allgemeinheit in bestimmten Fällen Enteignungen gegen Entschädigung zu.  Wir vertreten Betroffene bei der Abwehr von Enteignungsbegehren der öffentlichen Hand und bei der Durchsetzung von Entschädigungsforderungen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt allerdings in der rechtlichen Bewältigung der Enteignungen, die zwischen 1945 und 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone und danach in der Deutschen Demokratischen Republik vorgenommen wurden. Hier beraten und vertreten wir Mandanten vor allem in Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, um Ansprüche auf Entschädigung und / oder begünstigten Flächenerwerb durchzusetzen. Unsere in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte verfügen über große Erfahrung auf diesem Gebiet, die auch durch entsprechende Publikationen dokumentiert wird. Darüber hinaus sind wir auch im Umlegungsrecht tätig. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit der Umformung von Grundstücken durch Herbeiführung neuer Grundstücksgrenzen zum Vollzug der Bauleitplanung bzw. Bebauungsplanung. Wir tragen dafür Sorge, dass die Rechte unserer Mandanten im Rahmen eines solchen Umlegungsverfahrens gewahrt werden.


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