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Erbrecht

Im Erbrecht beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei der Nachfolgeplanung. Schwerpunkte bilden die Entwicklung von Gestaltungen für die vorweggenommene Erbfolge, die Errichtung von Testamenten, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie von Stiftungen von Todes wegen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten nach dem Eintritt des Erbfalls im Rahmen eines umfassenden Nachlassmanagements. Insbesondere begleiten wir im Erbscheinsverfahren und allen anderen besonderen Nachlassverfahren ebenso wie in erbrechtlichen Prozessen. Besondere Schwerpunkte bilden die Beratung im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Als eine der deutschlandweit führenden Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien im Bereich des Agrarrechts beraten wir zudem schwerpunktmäßig in allen Fragen und Verfahren des Landwirtschaftserbrechts. Zu unserer umfassenden Beratung im Bereich des Erbrechts gehören auch die Beratung in Erbfällen mit internationalen Bezügen und in allen Verfahrenssituationen des Erbschaftsteuerverfahrens. Oft werden wir mit der Wahrnehmung der Testamentsvollstreckung beauftragt.


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