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Gewerblicher Rechtsschutz

Unter dem Oberbegriff des gewerblichen Rechtsschutzes werden insbesondere die Materien des Wettbewerbsrechts sowie des Marken- und Kennzeichenrechts zusammengefasst. Weiterhin unterfallen auch die sonstigen Immaterialgüterrechte, insbesondere das Patentrecht, das Gebrauchsmuster- und das Geschmacksmusterrecht, diesem Gebiet.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz bildet die Beratung unserer Mandanten bei Fragen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit bestimmter werblicher Gestaltungen. Zudem setzen wir für unsere Mandanten lauterkeitsrechtliche Ansprüche, insbesondere solche auf Unterlassung, Schadens- und Aufwendungsersatz, durch oder wehren diese ab, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Weiterhin lösen wir für Unternehmen und Privatpersonen Probleme im Bereich des Marken- und Kennzeichenrechts. Dabei erledigen wir Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum ebenso zuverlässig wie internationale Registrierungen. Zudem vertreten wir unsere Mandanten in Marken- und sonstigen Kennzeichenstreitsachen außergerichtlich, behördlich und gerichtlich.


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