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Immissionsschutzrecht

Das Immissionsschutzrecht entwickelt sich immer mehr zu der Zulassungsgrundlage für den mittelständischen Betrieb. War es früher Rechtsgrundlage für komplexe Genehmigungsverfahren im Großanlagenbau, so ist es heute Querschnittsmaterie etwa bei Windkraftanlagen, landwirtschaftlichen Stallbauten, Lackierereien oder Asphaltmisch-/Kiesbrechanlagen. TA-Lärm, TA-Luft, die GIRL und andere technische Regelwerke sind Grundlage für Betriebskonzept und Nachbar-/Naturschutz. Hinsichtlich sämtlicher Fragestellungen betreffend die vorgenannten Bereiche sind wir kompetenter Ansprechpartner.


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