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IT-Recht

Im Bereich des IT-Rechts und des Datenschutzrechts ist Dr. Stefan Kabelitz als Fachanwalt für IT-Recht Ansprechpartner in allen Bereichen der digitalen Wirtschaft:

Software-Recht: Als Fachanwälte für IT-Recht sind wir spezialisiert auf alle Fragen des Software-Rechts: Dazu gehören die Entwicklung und Beschaffung von Software, die Auswahl zwischen unterschiedlichen Lizenzmodellen (Software as a Service/SaaS, On-Premises), Pflege- und Wartung von Software, Vor- und Nachteile von Open Source-Software und vergaberechtlichen Themen rund um IT-Ausschreibungen.

E-Commerce: Betreiber von Online-Shops haben im IT-Recht diverse Vorgaben insbesondere aus dem Verbraucherschutzrecht, dem Datenschutzrecht und dem Handelsrecht zu beachten. Wir unterstützen Shopbetreiber bei der Gestaltung von AGB, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen und des Impressums und erklären unseren Mandanten den Umgang mit Pflichtinformationen auf unterschiedlichen Shopsystemen (Amazon Marketplace, eBay, Shopify, etc.).

IP: Eng verbunden mit dem IT-Recht ist das Recht der Immaterialrechtsgüter (Intellectual Property). Wir betreuen kompetent in urheberrechtlichen und markenrechtlichen Themen im digitalen Bereich. Rechte an Marken sind hier genauso relevant, wie Rechte an Content (Bildern, Texten, Videos) und Rechte am Quellcode von Software. Wir gestalten Lizenzvereinbarungen und melden für unsere Mandanten Marken beim DPMA und beim EUIPO an. Auch die Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen gehört zu unseren IT-rechtlichen Kompetenzen.

Datenschutzrecht: Das Datenschutzrecht ist ein wichtiger Baustein des IT-Rechts und aus einer ganzheitlichen Beratung nicht wegzudenken. Wir helfen unseren Mandanten bei der Umsetzung der Vorgaben von DSGVO und BDSG. Zu den Kernaufgaben im Datenschutzrecht gehört die Gestaltung von Einwilligungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und Datenschutzerklärungen. Wir prüfen für unsere Mandanten auch bestehende oder neue Geschäftsideen auf Datenschutzkonformität im Rahmen der Datenschutz-Compliance. Wir vertreten unsere Mandantin in Verfahren gegenüber Datenschutzbehörden und in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Start-Ups: Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei uns in der Betreuung und Beratung von Start-Ups im IT-Recht. Die rechtlichen Hürden für Gründerinnen und Gründer sind hoch, das Budget für Rechtsberatung oft klein. Wir kennen die Sorge und Nöte junger Unternehmen und helfen dabei, kreative Lösungen für neue Geschäftsideen zu entwickeln.

Starkes Netzwerk: Aufgrund unserer hohen Vernetzung in der digitalen Wirtschaft können wir im IT-Recht auf ein Netzwerk von Expertinnen und Experten aus den Bereichen IT-Security, IT-Sachverständigen und IT-Infrastruktur zurückgreifen. Inbesondere im Zusammenhang mit EU-Regulierung wie NIS 2, DSGVO, DORA und AI Act ist die Unterstützung durch Fachleute aus diesen Bereichen oft unerlässlich für eine erfolgreiche Umsetzung.

 

 


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