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Jagdrecht

In der rechtlichen Querschnittsmaterie des Jagdrechts beraten wir Eigentümer, Pächter, aber auch Jagdgenossenschaften, Organisationen der Jägerschaft und Jagdschutzverbände umfassend in allen zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereichen. Wir beraten und unterstützen in sämtlichen Fragen der Bildung, Erhaltung und jagdlichen Nutzung von genossenschaftlichen- und Eigenjagdbezirken. Wir vertreten unsere Mandanten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Fragen des Wildschadensersatzes bearbeiten wir ebenso wie die natur- und umweltrechtliche Materie. Wir unterstützen und vertreten in Fragen der Erhaltung des Jagdscheins und in jagdlich-waffenrechtlichen Angelegenheiten ebenso wie in jagdlichen Bußgeldverfahren.


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