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Kommunalrecht

In unserer öffentlich-rechtlichen Praxis beraten und unterstützen wir Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Organe und Verwaltungen, sowie auch Mandatsträger zu allen Fragen der kommunalen Aufgabenwahrnehmung. Wir sind für unsere Mandanten in der Vorbereitung kommunaler Rechtsetzungsakte ebenso tätig wie zu deren Abwehr. Unsere Tätigkeit umfasst auch den Bereich der Kommunalverfassung und der kommunalen Haushaltswirtschaft. Wir vertreten umfassend in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.


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