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Landwirtschaftliches Erbrecht / Höfeordnung

Das landwirtschaftsspezifische Erbrecht stellt einen wesentlichen Teil unserer agrar- und erbrechtlichen Beratung dar. Wir beraten und begleiten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Unternehmer und deren Familien sowohl in allen Fragen der lebzeitigen Übertragung von Vermögen, als auch nach dem Erbfall. Eine Besonderheit liegt dabei in der Geltung der Höfeordnung in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Holstein. Diese regelt für den Bereich der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft ein besonderes Erbrecht, welches die Fortführung des Betriebes in der Familie ermöglichen soll. Zu den notariellen Schwerpunkten unserer Tätigkeit im landwirtschaftlichen Erbrecht gehört neben der Begleitung der Generationenfolge auch die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.


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