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Mietrecht (gewerblich)

 

Im gewerblichen Miet- und Pachtrecht beraten wir unsere Mandanten sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite. Die Beratung beginnt vor dem Abschluss eines Vertrags bei der individuellen und auch objektbezogenen Gestaltung und Verhandlung der Verträge. In laufenden Vertragsverhältnissen bieten wir Lösungen für eine Optimierung auch langfristiger Vereinbarungen. Die miet- und pachtrechtliche Begleitung unserer Mandanten umfasst sowohl die Einleitung als auch die Abwehr von Kündigungen und die Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Nicht zuletzt vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen, so bei Räumungs- und Zahlungsprozessen und deren zwangsweisen Durchsetzung.

 


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