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Presserecht

Im Presserecht kommt es regelmäßig zum Konflikt zwischen dem Interesse der Medien an möglichst umfassender Berichterstattung und dem Interesse des Einzelnen, Berichte über sich zu verhindern. Beide Interessenlagen werden in unserer Rechtsordnung durch die Pressefreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht grundsätzlich geschützt. Bei der insofern vorzunehmenden Interessenabwägung vertreten wir daher mit Nachdruck die Interessen des Mandanten und machen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend, verlangen einen Widerruf oder die Veröffentlichung einer Gegendarstellung und ggf. Schadensersatz und Schmerzensgeld. Derartige Anliegen sind häufig besonders eilbedürftig, so dass wir für unsere Mandanten u.a. in gerichtlichen Eilverfahren tätig werden. Auch beraten und vertreten wir Medienunternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Angebote und der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.


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