Software-/Hardwarerecht
Software- und Hardwareverträge nehmen in der digitalen Wirtschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Umso wichtiger ist es, die Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner auf eine juristisch solide Basis zu stellen. Gern beraten wir unsere Mandanten deshalb in allen Fragestellungen rund um die Erstellung und den Abschluss von Software- und Hardwareverträgen. Bei Vertragsverhandlungen begleiten wir unsere Mandanten von Beginn bis zum Abschluss und setzen für sie günstige Gestaltungen durch. Außerdem erarbeiten wir für unsere Mandanten umfassende und auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse angepasste Vertragswerke, z.B.:
- Verträge über die Erstellung, Überlassung, oder Pflege und Wartung von Software und Hardware
- Hosting/Providerverträge
- Endbenutzerverträge
- Domainverträge
- Beschaffungsverträge/Ausschreibungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Joint Venture-Verträge
Kommt es in Geschäftsbeziehungen zum Streit über vertragliche Positionen, vertreten wir außerdem die Interessen unserer Mandanten und setzen ihre Ansprüche durch bzw. wehren unberechtigte Ansprüche ab. Hierzu gehören z.B. Vergütungsansprüche, Ansprüche aus Lizenzvereinbarungen und Gewährleistungsansprüche.