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Vergaberecht

Die Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber unterliegt dem Vergaberecht. Die diesbezügliche Regelungsdichte und Komplexität nimmt - vor allem durch europarechtliche Vorgaben - immer mehr zu. Wir beraten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter, die sich an Vergabeverfahren beteiligen wollen und vertreten diese ggf. im Nachprüfungsverfahren und vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung von Vergabeverfahren im Bereich der sog. „Sektorentätigkeiten“ (Trinkwasser- und  Energieversorgung sowie Verkehr).


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